Jetzt Schweizer KMU vor massivem Schaden bewahren!

    Am 29. November 2020 stimmen wir über die «Unternehmens-Verantwortungs-Initiative» (UVI) ab. Die Initiative vermittelt mit dem von den Initianten gewählten Namen «Konzern-Verantwortungs-Initiative» den Eindruck, es ginge nur um Konzerne. Das ist falsch: Die Initiative betrifft auch zehntausende Schweizer KMU.

    (Bilder: zVg) Adrian Schoop kämpft gegen die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative.

    Im Zentrum der Initiative steht eine weitreichende Kontroll- und Überwachungspflicht für sämtliche in der Schweiz ansässigen Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards. Konkret sollen diese einen Kontroll- und Überwachungsapparat über die gesamte weltweite Lieferkette – oder wie es im Initiativtext heisst über «sämtliche Geschäftsbeziehungen» – aufbauen, um sicherzustellen, dass jederzeit international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Mit Blick auf die heute international verknüpfte Wirtschaft können dies schnell mehrere tausend Lieferanten und deren Unterlieferanten sein. Eine lückenlose Überwachung ist so beim besten Willen nicht umsetzbar.

    Am Beispiel der Firma Schoop + Co. AG lässt sich die Wirkung der Initiative besonders gut verdeutlichen. So werden mit deren Tochtergesellschaft, der Soba Inter AG, über einen Exklusivabnehmer (sogenannter Alleinvertriebspartner) in Toronto Bauprodukte nach ganz Nord- und vereinzelt Südamerika vertrieben. Der Abnehmer wiederum setzt zahlreiche Sub-Vertriebspartner ein, die selber auch wieder mit Sub-Vertriebspartnern arbeiten. Gemäss Initiative müsste nun die Schoop + Co. AG über die ganze Lieferkette hindurch umfassende Prüfungen durchführen, um bei einem Ereignis nachweisen zu können, dass sie alles Mögliche getan hat, um Missstände am Ende zu verhindern. Wenn sie dies nicht kann, so muss sie am Schluss für nicht von ihr verursachten und unverschuldeten Schaden haften.

    Schweizer Recht über dem Recht anderer Staaten
    Bei angeblichen Verstössen würden die in der Schweiz ansässigen Unternehmen sogar für das Verhalten von Drittfirmen weltweit haften, wenn diese Firmen in irgendeiner Weise vom Schweizer Unternehmen kontrolliert oder wirtschaftlich abhängig sind (z.B. aufgrund eines wichtigen Darlehens oder wenn der Vertriebspartner ausschliesslich von einem Hersteller Produkte vertreibt). Entgegen den geltenden internationalen Rechtsprinzipien setzt sich die Initiative mit rechtsimperialistischen Ansätzen dabei über das jeweilige lokale Gesetz hinweg. Denn das Unternehmen müsste Schweizer Recht auf die Vorgänge im Ausland anwenden. Falls das Schweizer Unternehmen dann vor Gericht nicht nachweisen kann, dass es seinen weltweiten Kontroll- und Überwachungspflichten jederzeit lückenlos nachgekommen ist, so haftet es für das Fehlverhalten des zwar wirtschaftlich nahen aber eigenständigen Drittunternehmens. Die Folgen dieser Kombination von Sorgfaltsprüfung und Haftung für Dritte liegen auf der Hand: in der Schweiz ansässige Unternehmen würden erpresserischen Klagen nach amerikanischem Vorbild ausgeliefert werden. Dies mit weitreichenden Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz.

    KMU doppelt betroffen
    Die Initiative betrifft alle in der Schweiz ansässigen Unternehmen, auch zehntausende KMU. Für diese sieht der Initiativtext nur Erleichterungen bei der Sorgfaltsprüfung vor – nicht aber bei der Haftung. Diese soll nämlich auch für KMU ohne Einschränkungen gelten, wie das Beispiel der Schoop + Co. AG zeigt. Das heisst, dass auch KMU weitreichende Sorgfaltsprüfungen vornehmen müssen, um sich vor einer möglichen Haftung schützen zu können. Hinzu kommt, dass viele KMU Zulieferer von Grossunternehmen sind. Damit sind die KMU selbst Teil der Lieferkette. Da sich diese Grossunternehmen verständlicherweise gegen allfällige Klagen absichern wollen, werden sie die KMU vertraglich zu weitreichenden Sorgfaltsprüfungspflichten bezüglich derer Zulieferer sowie zur Schadensübernahme bei allfälligen Klagen verpflichten. Damit wird klar; die Grosskonzerne im Visier werden verfehlt, die KMU trifft man mit der Initiative jedoch doppelt.

    Politik legt sinnvollen Gegenvorschlag vor
    Bundesrat und Parlament lehnen die UVI klar ab. Entgegen den Behauptungen der Befürworter ist die Politik jedoch nicht untätig geblieben, sondern hat einen sinnvollen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser tritt automatisch in Kraft, sollte die UVI am 29. November 2020 vom Volk abgelehnt werden. Der Gegenvorschlag sieht unter anderem eine umfassende Rechenschafts- sowie zusätzlich spezifische Überwachungspflichten im Bereich Kinderarbeit und Konfliktmineralien vor. Er stellt einen Mix aus international anerkannten Instrumenten dar.

    Um Schweizer Unternehmen – insbesondere unsere vielen KMU – vor den weitreichenden negativen Folgen dieser Initiative zu schützen, sage ich entschieden NEIN zur extremen UVI und damit JA zum indirekten Gegenvorschlag und JA zum Erhalt von Arbeitsplätzen.

    Adrian Schoop, Grossrat und
    Mitglied der Geschäftsleitung der Schoop Gruppe

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